|
Die Chronik des Kiesabbaus im Südrevier des Bereichs Kottenforst-Ville beschreibt den jahrelangen Kampf des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e. V. gegen den Kiesabbau südlich und östlich von Buschhoven.
Wiedergegeben wird die Chronik hier, soweit sie eine Bewertung des gegenwartsrelevanten Verhaltens von Kiesindustrie und Behörden erlaubt.
Naherholungsgebiet Buschhoven-Süd heute mit Blick auf das Ahrgebirge
- Der derzeit geltende, aber für Kiesunternehmer nicht verbindliche Regionalplan für den Bezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg wurde am 07.11.2003 von der Landesregierung genehmigt. Er enthält ein Reihe von Abgrabungsbereichen, u.a. auch die Kiesgrube Flerzheim auf Rheinbacher Gebiet, nicht aber die Kiesgrube Witterschlick auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter und auch keine Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim auf Swisttaler Gebiet. Im Genehmigungserlass der Landesregierung ist der Hinweis enthalten, dass auf der Grundlage der von der Bezirksregierung Köln veranlassten und vom Geologischen Dienst NRW durchgeführten Quarzkies-Untersuchung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bereiche zur Quarzkies/-sand-Gewinnung dargestellt werden.
- Die Quarzwerke Witterschlick reduzierten die ursprünglich geplante 17 ha große Abgrabungsfläche für Witterschlick-Nord in ihrem Abgrabungsantrag von 1998 auf 6 ha. Auf diese Weise wurde die ansonsten erforderliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung umgangen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war aber die spätere Nassabkiesung, die eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung zwingend vorschreibt, beabsichtigt. Dies war der Bergbehörde in Dortmund bekannt. Dessen ungeachtet wurde die Trockenauskiesung im Januar 2000 genehmigt. Als dann 2004 die Nassabkiesung beantragt wurde, waren Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht mehr in Gänze durchführbar, weil der Wald an dieser Stelle inzwischen weitgehend abgeholzt und die Oberböden abgetragen war. Der Regionalplan Köln aus dem Jahre 2003, der an dieser Stelle keine Abgrabungsfläche ausweist, stand außerdem nach Auffassung der Bergbehörde in Dortmund der Genehmigung einer Nassauskiesung nicht entgegen, weil die Trockenauskiesung auf derselben Fläche bereits genehmigt war. Die Genehmigung zur Nassauskiesung wurde dementsprechend im Oktober 2006 erteilt.
- Wesentliche Voraussetzung für die Trockenauskiesung von 6 ha in der Nord-Erweiterung der Kiesgrube Witterschlick war nach der Genehmigung vom Januar 2000 die Bereitschaft des Unternehmers, vorrangig an der 200 m schmalen Engstelle des Kottenforstes auf Swisttaler Gemeindegebiet eine 18 ha große Ausgleichsfläche zu erwerben und aufzuforsten. Dies wurde in den Genehmigungsdokumenten der Bergbehörde in Dortmund von 14.01.2000 und vom 19.10.2006 auch so festgehalten und von den Fachbehörden (Kreisverwaltung und Forstbehörde) anlässlich einer Besprechung unter Leitung der Bergbehörde am 24.04.2009 noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Der Erwerb der Flächen und deren Aufforstung konnten allerdings bisher nur in Teilen realisiert werden, weil der drei Jahre später - im Jahre 2003 - vom Kieswerk Rheinbach beantragte Abgrabungsbereich Flerzheim-Nord die Ausgleichsfläche zum Teil überlagert und die Grundstückseigentümer vergeblich, aber immer noch hoffen, durch Verkauf an das Kieswerk Rheinbach höhere Einnahmen erzielen zu können. Inzwischen ist ca. 1/3 der Fläche aufgeforstet. Die Quarzwerke Witterschlick haben auf der Besprechung am 24.04.2009 zugesagt, dass sie sich um den Erwerb weiterer Grundstücksparzellen in diesem Bereich bemühen wollen.
Projektgebiet Nord-Erweiterung Kiesgrube Rheinbach-Flerzheim
- Das Kieswerk Rheinbach behauptete in seinem Antrag (Rahmenbetriebsplan) von 2003 zur Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim um 30 ha, dass von Altlasten im Projektgebiet und der näheren Umgebung nichts bekannt sei, obwohl ausweislich des vorliegenden Katasterblattes nahezu die gesamte Fläche zwischen Flerzheim / Lüftelberg und der Südgrenze Swisttals mit Kiesgruben, ehemaligen wiederverfüllten Kiesgruben und Altlastenablagerungen überzogen ist. Mögliche Verunreinigungen des Grundwassers durch Altlasten, durch Offenlegung weiterer Grundwasserflächen und durch das Fehlen natürlicher gewachsener Deckschichten zur Filterung des Niederschlagwassers wurden insgesamt als unerheblich angesehen bzw. nicht angesprochen.
- Im gleichen Antrag (Rahmenbetriebsplan) von 2003 wurden zwar alle antiken Klein-Funde akribisch aufgeführt, dann aber stellte das Kieswerk Rheinbach fest, dass die im Westen vermutete Römische Wasserleitung hier nicht mehr erhalten sei. Es könne nur noch "belegt" werden, dass das "Bauwerk in diesem Bereich komplett ausgeräumt" worden sei. In Wahrheit quert das denkmalgeschützte, dickwandig gemauerte Bauwerk (Querschnitt außen etwa 1,60 m hoch x 1,30 m breit), das größte römische Technikbauwerk nördlich der Alpen, das Abgrabungsgebiet in etwa 2 m Tiefe nahezu unversehrt auf fast 400 m Länge. Die Folge dieser Falschdarstellung war, dass noch im Regionalplan-Entwurf der Bezirksregierung Köln vom Oktober 2006 der Denkmalschutz falsch bewertet wurde.
- Der Regierungspräsident Köln veranlasste 2003 ein Gutachten des Geologischen Dienstes NRW über Vorkommen an hochreinem weißen Quarzkies im Bereich Kottenforst-Ville. Er versäumte es, ein gleiches Gutachten über Vorkommen an hochreinem weißen Quarzkies in den Braunkohlenabbaugebieten anzufordern, obwohl auch von dort Bohrergebnisse vorliegen. Deshalb ist über die Kiesvorkommen in den Braunkohlegebieten, auf denen eine Regionalplanung aufgebaut werden könnte, bisher nichts bekannt.
- Im Februar 2005 lehnte die Bergbehörde in Dortmund den Antrag des Kieswerks Rheinbach vom 11.03.2003 auf Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim um 30 ha ab, weil er mit dem Regionalplan 2003, der den Kiesabbau dort nicht vorsieht, im Widerspruch steht. In dem Ablehnungsbescheid hieß es außerdem in klarer und zutreffender Einschätzung der örtlichen Verhältnisse: "Mit den in der Nachbarschaft bereits vorhandenen, lang andauernden Abgrabungseingriffen wird die Toleranzgrenze als erreicht oder sogar überschritten angesehen." Das Verwaltungsgericht Köln hob freilich den ablehnenden Bescheid der Bergbehörde auf, weil der Regionalplan 2003 nicht abschließend abgewogen sei. Dies geschah, obwohl die Details der für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies vorzusehenden Gebiete in den Ausschüssen des Regionalrats erörtert worden sind und obwohl der Landschaftsplan Nr. 4 (Meckenheim-Rheinbach-Swisttal) den Kiesabbau in dem Gebiet gleichfalls ausschließt. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bergbehörde, den Antrag des Kieswerks Rheinbach erneut zu bescheiden. Der Landschaftsschutzverein Kottenforst e.V. stellt über seinen Dachverband (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW - LNU) am 26.04.2007 Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Münster, weil er das Urteil für rechtsfehlerhaft hält. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde am 15.03.2010 abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte nach 3 Jahre fest, dass die LNU zu Unrecht beigeladen worden sei und deshalb nicht klagbefugt sei. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig.
- Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beauftragte am 23.06.2006 die Bezirksplanungsbehörde, die Nord-Erweiterung Weilerswist als Konzentrationszone für hochreinen weißen Quarzkies im Regionalplan auszuweisen, reduziert um das FFH-Gebiet. In allen anderen Bereichen des Naturparks Rheinland, insbesondere im Gebiet des angestrebten Abbaufeldes Sonnenhof bei Bornheim und im Bereich Flerzheim / Buschhoven, räumte der Regionalrat dem Schutz von Natur und Landschaft sowie der Erholungsfunktion Vorrang vor dem Bergbau ein. Auf der Basis der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete die Bezirksregierung Köln den neuen Regionalplan-Entwurf vom 19.09.2007, stellte allerdings - entgegen der Entscheidung des Regionalrates - nicht die Abbaufläche Weilerswist-Nord, sondern den Bereich Sonnenhof im Dobschleider Tal als Abgrabungsbereich dar. Dies geschah, obwohl nach § 9 Landesplanungsgesetz der Regionalrat die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Bearbeitung des Regionalplans zu treffen hat und der Regierungspräsident insoweit an die Weisungen des Regionalrates gebunden ist. Dies geschah,, obwohl bei einer Ausweisung des Sonnenhofes wegen der dort nur unzulänglich vorhandenen Kiesvorkommen das Risiko bestand, dass Anträge auf Kiesabbau durch Kiesunternehmer an weiteren Stellen des Kottenforstes im Klageverfahren nicht abgewehrt werden können.
- Die Stadt Rheinbach schlug in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan-Entwurf Köln vom Oktober 2006 eine Aufforstungsfläche an der Engstelle des Kottenforstes als Rekultivierungsmaßnahme für eine Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim vor, obwohl ihr bekannt war, dass diese Fläche als Ausgleichsfläche für die Nord-Erweiterung Witterschlick seit langem feststeht und durch die Quarzwerke Witterschlick bereits aufgeforstet wurde. Die Bezirksregierung Köln lehnte diesen Vorschlag ab.
- Der jährliche Kiesbedarf bildet die Bemessungsgrundlage für die Ausweisung von Kiesabgrabungsflächen im Regionalplan. Dieser Regionalplan ist auch für die Bergbehörde verbindlich. Während die Bezirksplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) in ihren Bedarfsprognosen 2005/2006 noch von einem Bedarf an hochreinem weißen Quarzkies aus dem Bereich Kottenforst-Ville von 700.000 bis 1.0 Mio. t pro Jahr an Quarzkies/-sand ausging, reduzierte sie später die Bedarfsprognose auf 280.000 t pro Jahr und jetzt erneut auf 230 000 t pro Jahr. . In einem Gutachten des Dipl. Geologen Dr. Veerhoff aus 2006 wird dagegen nachgewiesen, dass allenfalls 171.000 Jahrestonnen benötigt werden. Dies wird inzwischen von Teilen der Kiesindustrie bestätigt. Die Dachverbände der Industrie möchten dagegen ausschließlich den weltweiten Markt über die zu fördernde Menge und damit über die Größe der Abgrabungsflächen entscheiden lassen. Die Dachverbände akzeptieren weder eine Begrenzung der jährlichen Fördermengen, noch eine geographische Einengung der Absatzgebiete, noch eine Konzentration des hochwertigen Bodenschatzes auf unverzichtbare industrielle Anwendungsbereiche. Sie fordern von den Behörden weitreichende Versorgungssicherheit, verbitten sich aber jeglichen Eingriff in unternehmerische Entscheidungsfreiheit. Da wird selbst das Grundgesetz bemüht. Wirtschaftliche Interessen stehen im Vordergrund, von Mitverantwortung für Menschen, Natur und Landschaft ist nicht die Rede. Ausgebaggert werden soll das, was sich verkaufen lässt, egal wofür, wie viel und wohin auch immer. Nachhaltiges Wirtschaften, (sparsamer Umgang mit nur begrenzt verfügbaren Ressourcen, Schutz der Regenerationsfähigkeit der Ökosysteme durch bewahrende Nutzung der Naturgüter) und Gemeinwohlorientierung sind nicht zu erkennen. Die Nachteile des fortgesetzten Wanderbergbaus im Bereich Kottenforst-Ville werden von einzelnen Betreiberfirmen verharmlost (Beschwichtigungsrhetorik). Dies führt zwangsläufig zur völligen Zerstörung des Kottenforstes und der angrenzenden Gebiete und damit zur Vernichtung unserer Lebensgrundlagen schon in wenigen Jahren, jedenfalls in diesem sensiblen Raum. Die Folgen dieser Entwicklung trägt die Allgemeinheit.
- Der Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. fertigte 2007 einen gutachtlichen Vergleich zwischen den Kiesvorkommen der potentiellen Kiesabbaugebiete Weilerswist-Nord, Sonnenhof und Rheinbach-Flerzheim-Nord, in dem er die Angaben für alle drei Gebiete trotz ihrer höchst unterschiedlichen Abbaumächtigkeiten, Sand-Kies-Relationen und Kiesqualitäten einheitlich annahm und typisiert berechnete. Durch diese Verdrehung der Sachverhalte kam er zu dem Ergebnis, Weilerswist-Nord biete weit weniger hochreinen weißen Quarzkies als die Bereiche Sonnenhof und Rheinbach-Flerzheim-Nord. Er legte so den falschen Schluss nahe, Sonnenhof und Rheinbach-Flerzheim-Nord seien zusätzlich zur Bedarfsdeckung erforderlich. Demgegenüber wies der Geologe Dr. Veerhoff in einem Gutachten aus dem Jahr 2007 dar, dass allein die Lagerstätten in der Nord-Erweiterung Weilerswist eine Versorgung mit Quarzkies über den regionalplanerisch erforderlichen Zeitraum bei geringstem Flächenverbrauch ermöglichen.
- Die Landschaftsschutzvereine Kottenforst und Vorgebirge legten in einem gemeinsamen Vorschlag vom 13. Februar 2008 dar, dass der Kiesabbau in Weilerswist-Nord am besten geeignet ist, die Belange der nachfragenden Industrie und des Schutzes von Wohnbevölkerung, Natur und Landschaft für voraussichtlich 50 Jahre zum Ausgleich zu bringen und dass dieser Vorschlag allen rechtlichen Erfordernissen standhält.
- Im Frühjahr 2008 erklärten die Quarzwerke Witterschlick gegenüber der Bezirksregierung Köln und der Bergbehörde in Dortmund, dass sie eine Süd-Erweiterung der Kiesgrube Witterschlick an der Schmalen Allee um 20 ha in Richtung Volmershoven beabsichtigen. Seit Februar 2010 liegen die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie für dieses Projekt vor, sodass das förmliche bergrechtliche Genehmigungsverfahren wohl demnächst beginnen wird.
- Am 13.06.2008 lehnte der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Vorschlag des Regierungspräsidenten, den Standort Sonnenhof im Dobschleider Tal bei Bornheim als Abgrabungsbereich für hochreinen weißen Quarzkies im Regionalplan auszuweisen, ab.
Am 12.12.2008 erteilte der Regionalrat stattdessen dem Regierungspräsidenten in Köln erneut den Auftrag, eine vergleichende Betrachtung aller in Frage kommenden Abbaugebiete vorzunehmen, um eine sachgerechte, fehlerfreie Abwägung vornehmen zu können und den Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der Versorgungssicherheit erfüllt werden.
- Am 2. Juli 2010 legte der bisherige Regierungspräsident Köln dem Regionalrat einen "Umweltbericht" vor, in dem er in völliger Umkehr seiner bisherigen Position Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord als die geeignetsten Abbaugebiete für hochreinen weißen Quarzkies bezeichnete. Den Kiesunternehmen bietet er so die Gelegenheit, die dadurch bedingte Verzögerung eines Regionalplans zur Stellung von Abbauanträgen zu nutzen.
Um ein solches Vorgehen zu durchkreuzen, beantragte der Landschaftsschutzverein Kottenforst e. V. beim neuen Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Eigenschaft als Landesplanungsbehörde gemäß § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW Planfeststellungsverfahren über den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies im Naturpark Rheinland vorläufig zu untersagen. Er hofft, dass auf Grund der dargestellten Sach- und Rechtslage bald ein Regionalplan herbeigeführt werden kann, der die Interessen von Wirtschaft, Natur und Bevölkerung sachgemäß ausgleicht.
|