Kiesabbau in Weilerswist-Nord - das für den Kottenforst kleinste Übel
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Das vorgeschlagene Abbaugebiet Weilerswist-Nord liegt, wie die unter Kiesabbau am Sonnenhof gespeicherte Karte zeigt, etwa 1,6 km nordöstlich der Autobahn A 61 und damit weitab vom Ortsrand Weilerswist.
Nach folgenden Unterlagen weist Weilerswist-Nord von allen erwogenen Gebieten die höchste Ergiebigkeit an hochreinem weißen Quarzkies aus:
Die Mengen Quarzkies, die pro Quadratmeter Fläche abbaubar sind, betragen für Weilerswist-Nord bei Abbau bis 2 m über dem aktuellen Grundwasserstand maximal 44,1 Tonnen, für Witterschlick-Süd 24,7 Tonnen, für Sonnenhof 8 Tonnen und für die Norderweiterung Rheinbach-Flerzheim 3,7 Tonnen. Weilerswist-Nord weist also die bei weitem höchste Ergiebigkeit auf. Weilerswist-Nord liegt in einem 2 mal 5 km großen Gebiet, in welchem hochreine weiße Quarzkiese in etwa gleicher Qualität und Mächtigkeit aufzufinden sind. Für den Abbau in Weilerswist-Nord spricht ferner, dass der Abbau dort durch die Rheinischen Baustoffwerke stattfinden würde, also dieselbe Gesellschaft, welche in den Braunkohlenabbaugebieten den Kiesabbau betreibt. Wenn sich wirtschaftlich verwertbare Vorkommen an hochreinem weißen Quarzkies in den Braunkohlenabbaugebieten zeigen, kann der dortige Abbau ressourcensparend mit dem Abbau in Weilerswist-Nord abgestimmt werden. Allerdings liegt die zum Abbau vorgeschlagene Fläche zum Teil im Naturschutzgebiet und mit wenigen Hektar im 725 ha großen FFH-Gebiet "Villewälder bei Bornheim". Ein FFH-Gebiet ist ein nach Europäischem Recht ein besonders geschütztes Gebiet, in dem u. a. bestimmte Pflanzenvorkommen besonderen Schutz genießen. Im Falle des FFH-Gebietes "Villewälder bei Bornheim" ist dies die Kombination von Sternmiere-Eichen-Hainbuchen. Die Abbaupläne der Rheinischen Baustoffwerke wurden so geschnitten, dass diese Gebiete und auch Gebiete, in denen die nach den FFH-Richtlinien besonders geschützten Vogel- und Pflanzenarten vorkommen, nicht berührt werden. Vielmehr sollen als Ausgleich für die Beeinträchtigung des Geländes entweder 13,47 ha mit lebensraumtypischen Baumarten aufgeforstet werden oder 29,74 ha, auf denen heute Nadelholz steht, durch lebensraumtypische Baumarten ersetzt werden. Vom Abbau in einem FFH-Gebiet sind Befreiungen nur unter den engen Voraussetzungen des § 34 Bundesnaturschutzgesetz zulässig. Dass diese Voraussetzungen hier vorliegen, wird dargelegt unter ![]() Projektgebiet Weilerswist - Nord Inzwischen liegen überdies umfangreiche Untersuchungen und eine Waldumwandlungskarte der Rheinischen Baustoffwerke vor, wie die durch den Kiesabbau zu erwartende Beeinträchtigung des FFH-Gebietes und des Naturschutzgebietes durch Neuaufforstungen oder ortsnahen Umbau von Waldbeständen in einen naturnäheren Zustand (konkret: die Ersetzung von Nadelholzbeständen durch FFH-gebietstypische Eichen-Hainbuchen-Bestände) kompensiert werden kann. Hier muss der Umfang der gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen den Auflagen einer bergrechtlichen Genehmigung überlassen bleiben. Es lässt sich jedoch schon jetzt absehen, dass die zunächst eintretende Beeinträchtigung des Waldes in der nördlichen Umgebung von Weilerswist durch Ausdehnung und Verbesserung der Waldbestände mittelfristig befriedigend kompensiert werden kann. Eine Befreiung von den Eingriffsverboten in FFH-Gebiete ist im vorliegenden Fall begründet und zulässig, da eine zumutbare Alternativlösung nicht vorhanden ist. Die Befreiung ist durch die Bezirksplanungsbehörde auch ohne vorherige Einschaltung der EU zu erteilen. |
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| © 2009 Landschaftsschutzverein Kottenforst e.V. | Aktualisiert am 18.02.2012 | |