Sachstand Sicherung der Böschungen an der Kiesgrube Flerzheim

Die Gemeindeverwaltung hat dem zuständigen KUWE-Ausschuss am 22. November
einen Zwischenbericht über die Sicherungsmaßnahmen an der Kiesgrube
Buschhoven vorgelegt, der nachfolgend gekürzt wiedergegeben wird.
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Nordböschung
Laut Gutachten vom März 2023 über die Standsicherheit der Nordböschung, den die
Betreiber des Tagebaus bei der Bezirksregierung Köln eingereicht haben, ist das
Einbrechen der Böschung rechnerisch nicht mehr möglich. Es wurden insgesamt
mehr Massen eingebracht als ursprünglich vorgesehen waren. Ein Abbruch der
Kante ist nicht zu erwarten.
Nordwestböschung
Im Bereich der Nordwestböschung fehlen noch Massen, die verfüllt werden müssen.
Hierfür besteht jedoch noch Zeit bis Ende 2024.
Westböschung:
Auch für die Standsicherheit der Westböschung fehlen noch Füllmassen, für deren
Vollendung die Firma jedoch noch innerhalb der Frist liegt. Hierfür liegt bisher kein
Bericht vor. Dieser wird der Gemeinde jedoch zur Verfügung gestellt werden, sobald
er bei der Bezirksregierung Arnsberg vorliegt.
Eine endgültige Standsicherheit aller Böschungen ist erst nach
vollständiger Fertigstellung der Böschung inklusive Bepflanzung, Verfüllung des
Höhenbereichs und Eindrücken von Steinen sowie nach Prüfung bzw.
Stellungnahme durch den Geologischen Dienst gegeben.
Für die Prüfung werden jeweils mehrere Schürfungen vorgenommen und
Steinproben entnommen. Für alle Tagebaue besteht aktuell die Herausforderung,
geeignetes Füllmaterial für die Böschungen zu erhalten, da hierfür seit einiger Zeit
Lieferengpässe bestehen. Daher ist eine Einhaltung der Fristen zum vollständigen
Verfüllen der Böschungen häufig weder machbar noch durch die Bezirksregierung zu
fordern.
Insgesamt plant die Bezirksregierung daher mit dem Betreiber des Tagebaus einen
regelmäßigen Sachstandbericht zu erstellen, um regelmäßig die aktuellen
Fortschritte verfolgen zu können. Hierzu sollen Drohnenbilder die Fortschritte an den
Böschungen dokumentieren.
Bevor alle Maßnahmen durchgeführt sind, wird die Bezirksregierung keine Freigabe
erteilen. Solange bleibt auch der Weg am Rande der Kiesgrube gesperrt.