Chronik des Kiesabbaus

Chronik des Kiesabbaus
im Südrevier des Bereichs Kottenforst-Ville

Die Chronik des Kiesabbaus im Südrevier des Bereichs Kottenforst-Ville beschreibt den jahrelangen Kampf des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e. V. gegen den Kiesabbau südlich und östlich von Buschhoven.
Wiedergegeben wird die Chronik hier, soweit sie eine Bewertung des gegenwartsrelevanten Verhaltens von Kiesindustrie und Behörden erlaubt.

Naherholung_Blick

Naherholungsgebiet Buschhoven-Süd heute mit Blick auf das Ahrgebirge

 

 

Dezember 2020: LSK kritisiert Verzögerungen bei Böschungssicherung der Kieswerke
Mit scharfer Kritik an den Rheinbacher Kieswerken reagiert der Landschaftsschutzverein Kottenforst auf die mangelnde Bereitschaft die Böschungen rund um das Abbaugebiet bei Buschhoven abzusichern.

Aus Sicherheitsgründen musste die Gemeinde Swisttal bereits vor zwei Jahren einen Weg entlang der Kiesgrube für Spaziergänger, Reiter und Landwirte sperren.

Schon im März 2017 hatte der LSK die fehlende Absicherung der Böschungen angemahnt. Das Unternehmen wollte offenbar nichts tun in der Hoffnung, man werde die damit verbundenen Gefahren ignorieren.

Die Gemeinde Swisttal musste mehrfach die Bezirksregierung in Arnsberg auffordern, tätig zu werden. Inzwischen gibt es einen Sonderbetriebsplan zur Sicherung der Nordböschung. In einem Zeitraum von zwei bis vier Jahren sollen die Böschungen standsicher hergestellt sein.

November 2020: LSK Kottenforst für Aufstellung Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“
In einer Stellungnahme an die Bezirksregierung begrüßt der Landschaftsschutzverein Kottenforst die Aufstellung eines Teilplans für die sog. “Nichtenergetischen Rohstoffe“, wozu die als „Quarzkies“ bekannten Stoffe bei Buschhoven gehören.

Mit diesem vorgezogenen Teilplan kann der weitere Abbau von Kies und Sand auf der Grundlage von Gerichtsbeschlüssen verhindert werden. Wichtig ist daei, dass sich Teilplan und Regionalplan aufeinander beziehen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Für die Zukunft ist nicht nur die langfristige Verhinderung weiterer Abbaugebiete wichtig, sondern auch die Rekultivierung der bisherigen Abbauflächen. Im Einklang mit Natur- und Landschaftsschutz sollen Räume zur stillen Erholung geschaffen werden.

Februar 2020: Am 20. Februar  2020 hat das Oberverwaltungsgericht NRW den Antrag der Kieswerke Rheinbach auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.07.2016 abgelehnt. Dieser Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW kann gem.
§ 152 Abs. 1 VwGO nicht angefochten werden. Dies bedeutet, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.07.2016 rechtskräftig wird.
Darin hatte das Verwaltungsgericht den Bescheid, mit dem die Bezirksregierung
die Zulassung des von der Klägerin beantragten Rahmenbetriebsplans für
die Erweiterung ihres bestehenden Tagebaus abgelehnt hatte, als rechtmäßig
angesehen.
Insbesondere geht das Oberverwaltungsgericht ebenso wie das Verwaltungsgericht von
der Wirksamkeit des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, sachlicher Teilabschnitt weißer Quarzkies aus.
Für die geplante Erweiterung des Kiesabbaus bis auf 400 Meter an den Ortsrand von Buschhoven hatte die Bezirksregierung 2013 keine Genehmigung erteilt, wogegen die Kieswerke Klage erhoben hatten.

August 2016: Das Verwaltungsgericht Köln hat am 19.07.2016 die Klage der Kieswerke Rheinbach abgewiesen und damit zumindest vorläufig die Abbaupläne in Richtung Buschhoven gestoppt. Es ging um die Norderweiterung der Kiesgrube Flerzheim in Richtung Buschhoven um etwa 23 Hektar. Für diese geplante Erweiterung bis auf 400 Meter an den Ortsrand von Buschhoven hatte die Bezirksregierung keine Genehmigung erteilt, wogegen die Kieswerke Klage im Jahr 2013 erhoben.
Zur Begründung hat sie ausgeführt, der Regionalplan sei ausdrücklich geändert worden, um den Abbau hochreinen weißen Quarzkieses in der Region zu ordnen. Dabei seien keine durchgreifenden Fehler gemacht worden, die zur Unwirksamkeit des Plans führten.
Insbesondere sei der jährliche Rohstoffbedarf vertretbar ermittelt worden. Von einem solchen Bedarf ausgehend habe eine weiter nördlich gelegene Abbaufläche zu Recht gegenüber der Fläche der Kieswerke Vorrang gehabt, da dort pro Quadratmeter der Abgrabungsfläche ein höherer Ertrag des Quarzkieses erzielt werden könne. Gegen das Urteil kann ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

Januar 2016: Zur Diskussion steht neuerdings eine Fortführung des Kiesabbaus südlich von Buschhoven  in den heutigen Abmessungen der Grube  Flerzheim für weitere 10 Jahre: Mit Bescheid vom 13.09.2006 hatte das Bergamt in Arnsberg seinerzeit den  Rahmenbetriebsplan bis zum 31.12. 2015 zugelassen und die Rekultivierungsfrist bis  zum 31.12.2017 festgesetzt. Der Betreiber hat nun zunächst einen Antrag auf Verlängerung dieser Betriebsgenehmigung um ein Jahr gestellt. Berufen kann sich der Antragssteller dabei auf den neuen Landesentwicklungsplan, der eine flächensparende Gewinnung von Rohstoffen als Grundsatz festschreibt: Bereits ausgebeutete Abgrabungsflächen sollen daraufhin untersucht werden, ob durch Nachentnahmen und Vertiefungen weitere Rohstoffe gewonnen werden können.

Zum aktuellen Antrag der Kieswerke Rheinbach, hat die Gemeinde Swisttal eine Stellungnahme abgegeben, die seitens des LSK in vollem Umfang unterstützt wird: Gegen die einjährige Verlängerung des Gewinnungsbetriebs mit anschließender ebenfalls einjähriger Rekultivierung werden keine Bedenken erhoben, ausdrücklich angemahnt wird aber die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Auflagen zum Schutz der Bevölkerung. Außerdem soll spätestens bis Ende 2017 die nördliche Abbaukante der Grube standsicher hergestellt und kurzfristig der marode Absperrzaum verkehrssicher instand gesetzt werden.

Oktober 2013: Die Bergbaubehörde der Bezirksregierung Arnsberg hat die von den Kieswerken Rheinbach geplante Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim-Nord abgelehnt (siehe Bericht des GA v. 31.10. auf der Homepage).

Oktober 2012: Nach Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt NRW trat der neue Regionalplan definitiv in Kraft (siehe Bericht des GA v.1.11. auf der Homepage). In einem Gespräch des LSK mit den Kieswerken Witterschlick wurde strikte Einhaltung der Lärmschutzbestimmungen zugesichert (siehe Bericht des GA v.23.10. auf der Homepage).

September 2012: Die Staatskanzlei Düsseldorf als Landesplanungsbehörde NRW gab nach Beteiligung der zuständigen NRW-Landesministerien abschließend grünes Licht für den neuen Regionalplan (siehe Bericht des GA v.3.9. auf der Homepage).

Juni 2012: Mit einer Aktion unter dem Motto „Lasst den Kies, wo er ist“ protestierte der LSK gegen die Erweiterungspläne der Rheinbacher Kieswerke (siehe pm v.28.6. und Bericht des GA v.25.6. auf der Homepage). Beim Erörterungstermin des Bergamts Arnsberg trugen LSK-Vertreter die Einwände gegen die beantragte Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim vor. Die Bonner Lokalzeit des WDR-Fernsehens berichtete über beide Veranstaltungen (siehe Videos auf der Homepage). Der Regionalrat beschloss abschließend über den neuen Regionalplan, wobei es bei der Herausnahme der Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim blieb (siehe Berichte des GA und von Vorgebirge aktuell v.30.6. auf der Homepage).

März 2012: Der LSK wandte sich in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden im Regionalrat gegen die beantragte Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube.

Februar 2012: In einer 15seitigen Stellungnahme gegenüber dem Bergamt Arnsberg wandte sich der LSK gegen den Erweiterungsantrag der Kieswerke Rheinbach (siehe pm v.14.3. auf der Homepage).

Januar 2012: In Schreiben an die Kölner Regierungspräsidentin Walsken und die Vorsitzenden der Regionalratsfraktionen forderte der LSK erneut ein Moratorium für den erweiterten Kiesabbau in der Kiesgrube Flerzheim(siehe pm v.3.1. auf der Homepage).

Dezember 2011: Der Regionalrat bei der Kölner Bezirksregierung entschied sich einstimmig gegen eine Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube im neuen Regionalplan. Kiesabbau soll künftig auf die Erweiterung der Kiesgrube Witterschlick begrenzt werden (siehe Berichte des GA v.14.12. und 17.12. auf der Homepage). Die Kieswerke Rheinbach beantragten beim Bergamt Arnsberg eine Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube um 23 ha (siehe Bericht des GA v.21.12. auf der Homepage).

November 2011: Der LSK forderte in einem Schreiben an alle 41 Mitglieder des Regionalrats bei der Bezirksregierung eine Herausnahme der von der Bezirksregierung im Entwurf des neuen Regionalplans enthaltenen Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube (siehe pm vom 9.11. auf der Homepage). In einem Schreiben an die Regierungspräsidentin befürwortete der LSK das von der Bezirksregierung geforderte Monitoring des Kiesabbaus, bestand dabei allerdings auf konkreten Kriterien (siehe pm v.30.11. auf der Homepage). LSK-Vorstandsmitglieder trugen der SPD-Regionalratsfraktion die Einwände gegen die Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube vor. Die SPD legte sich auf eine Ablehnung der Erweiterung fest (siehe Bericht in Blick aktuell Swisttal v.1.12. auf der Homepage). Auch die Regionalratsfraktionen von CDU und FDP, mit denen der LSK in ständigem Kontakt war, signalisierten Ablehnung.

Oktober 2011: Als weitere Protestaktion veranstaltete der LSK mit Unterstützung des Heimat- und Verschönerungsvereins Buschhoven (HVV) eine Grubenrandparty an der Flerzheimer Kiesgrube (siehe Bericht des GA v. 21.11. auf der Homepage)

August 2011: Der LSK verteilte in Buschhoven 1.500 Aufkleber mit dem Slogan „Noch mehr Kiesabbau bei Buschhoven? Nein danke!“

Juli 2011: Der LSK setzte seine öffentlichen Protestaktionen mit einem Bürgerspaziergang mit rund 150 Teilnehmern zur Kiesgrube Flerzheim fort (siehe Bericht der Bonner Rundschau vom 4.7.2011 auf der Homepage). Nach dem Erörterungstermin der Bezirksregierung über einen neuen Regionalplan in Bornheim standen sich die Fronten unverändert gegenüber, denn die Bezirksregierung hielt allen Einwänden nicht nur des LSK, sondern u.a. auch der Gemeinde Swisttal, des Rhein-Sieg-Kreises und des WES zum Trotz an einer Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube fest.

Juni 2011: Der LSK startete in Buschhoven und den Gebiet Richtung Flerzheim eine Plakataktion gegen Kiesabbau (siehe Rückblick 2011 auf der Homepage). In einem Schreiben an die Kölner Regierungspräsidentin Walsken trug der LSK seine Einwände gegen die Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube vor (siehe Pressemitteilung vom 11.6.2012 auf der Homepage).

März 2011: In der Sendung Lokalzeit Bonn des WDR-Fernsehens war ein rund dreiminütiger Bericht über Kiesabbau in der Region, darunter auch Flerzheim, zu sehen, in der LSK-Sprecher Gerd Pflaumer die wesentlichen Einwände gegen die Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube darstellen konnte.

Februar 2011: LSK-Vorstandsmitglieder überreichten der neuen Kölner Regierungspräsidenten Gisela Walsken bei einem persönlichen Gespräch in Köln 1.000 Bürgerprotestschreiben (siehe LSK-Pressemitteilung vom 5.2.2011 auf der Homepage).

Januar 2011: Der LSK verteilte in Buschhoven ein Musterschreiben an die Bezirksregierung Köln für Bürgereinwände gegen die Erweiterung der Flerzheimer Grube.

Dezember 2010: Der Wasserversorgungsverband Euskirchen Swisttal (WES) wies auf die Gefährdung der Trinkwasserversorgung Buschhovens im Fall einer Erweiterung der Flerzheimer Kiesgrube hin.

August 2010: In einem Schreiben an NRW-Wirtschaftsminister Voigstberger forderte der LSK ein Moratorium für den weiteren Kiesabbau in der Region Kottenforst/Ville bis zur Inkraftsetzung eines neuen Regionalplans für diesen Bereich. Dieselbe Forderung erhoben die Gemeinde Swisttal und die LNU NRW.

 


Ablauf 2003-2010

Am 07.11.2003 Der für Kiesunternehmer nicht verbindliche Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/Rhein-Sieg, wurde von der Landesregierung genehmigt. Er enthielt ein Reihe von Abgrabungsbereichen, u.a. auch die Kiesgrube Flerzheim auf Rheinbacher Gebiet, nicht aber die Kiesgrube Witterschlick auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter und auch keine Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim auf Swisttaler Gebiet. Im Genehmigungserlass der Landesregierung war der Hinweis enthalten, dass auf der Grundlage der von der Bezirksregierung Köln veranlassten und vom Geologischen Dienst NRW durchgeführten Quarzkies-Untersuchung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt weitere Bereiche zur Quarzkies/-sand-Gewinnung dargestellt würden.

Die Quarzwerke Witterschlick reduzierten die ursprünglich geplante 17 ha große Abgrabungsfläche für Witterschlick-Nord in ihrem Abgrabungsantrag von 1998 auf 6 ha. Auf diese Weise wurde die ansonsten erforderliche Umweltverträglichkeitsuntersuchung umgangen. Bereits zu diesem Zeitpunkt war aber die spätere Nassauskiesung, die eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung zwingend vorschreibt, beabsichtigt. Dies war der Bergbehörde in Dortmund bekannt. Dessen ungeachtet wurde die Trockenauskiesung im Januar 2000 genehmigt. Als dann 2004 die Nassauskiesung beantragt wurde, waren Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung nicht mehr in Gänze durchführbar, weil der Wald an dieser Stelle inzwischen weitgehend abgeholzt und die Oberböden abgetragen waren. Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln von 2003, der an dieser Stelle keine Abgrabungsfläche auswies, stand außerdem nach Auffassung der Bergbehörde in Dortmund der Genehmigung einer Nassauskiesung nicht entgegen, weil die Trockenauskiesung auf derselben Fläche bereits genehmigt war. Die Genehmigung zur Nassauskiesung wurde dementsprechend im Oktober 2006 erteilt.

Wesentliche Voraussetzung für die Trockenauskiesung von 6 ha in der Nord-Erweiterung der Kiesgrube Witterschlick war nach der Genehmigung vom Januar 2000 die Bereitschaft des Unternehmers, vorrangig an der 200 m schmalen Engstelle des Kottenforstes auf Swisttaler Gemeindegebiet eine 18 ha große Ausgleichsfläche zu erwerben und aufzuforsten. Dies wurde in den Genehmigungsdokumenten der Bergbehörde in Dortmund von 14.01.2000 und vom 19.10.2006 auch so festgehalten und von den Fachbehörden (Kreisverwaltung und Forstbehörde) am 24.04.2009 noch einmal ausdrücklich bestätigt. Der Erwerb der Flächen und deren Aufforstung konnte allerdings bisher nur in Teilen realisiert werden, weil der 2003  vom Kieswerk Rheinbach beantragte Abgrabungsbereich Flerzheim-Nord die Ausgleichsfläche zum Teil überlagert und die Grundstückseigentümer immer noch hoffen, durch Verkauf an das Kieswerk Rheinbach höhere Einnahmen erzielen zu können. Inzwischen ist ca. 1/3 der Fläche aufgeforstet. Die Quarzwerke Witterschlick haben auf der Besprechung am 24.04.2009 zugesagt, dass sie sich um den Erwerb weiterer Grundstücksparzellen in diesem Bereich bemühen wollen.

Norderweiterung

Projektgebiet Nord-Erweiterung Kiesgrube Rheinbach-Flerzheim

Im Februar 2005 lehnte die Bergbehörde in Dortmund den Antrag des Kieswerks Rheinbach vom 11.03.2003 auf Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim um 30 ha ab, weil er mit dem Regionalplan 2003, der den Kiesabbau dort nicht vorsah, im Widerspruch stand. Das Verwaltungsgericht Köln hob den ablehnenden Bescheid der Bergbehörde auf, weil der Regionalplan 2003 nicht abschließend abgewogen gewesen sei. Dies geschah, obwohl die Details der für den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies vorzusehenden Gebiete im Regionalrat erörtert worden waren und obwohl der Landschaftsplan Nr. 4 (Meckenheim-Rheinbach-Swisttal) den Kiesabbau in dem Gebiet gleichfalls ausschließt. Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Bergbehörde, den Antrag des Kieswerks Rheinbach erneut zu bescheiden. Der Landschaftsschutzverein Kottenforst e.V. stellte über seinen Dachverband (Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW – LNU) am 26.04.2007 Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht Münster, weil er das Urteil für rechtsfehlerhaft hielt. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde am 15.03.2010 abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte nach 3 Jahren fest, dass die LNU zu Unrecht beigeladen worden sei und deshalb nicht klagbefugt sei. Damit wurde das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtskräftig.

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln beauftragte am 23.06.2006 die Bezirksregierung, die Nord-Erweiterung Weilerswist als Konzentrationszone für hochreinen weißen Quarzkies im Regionalplan auszuweisen, reduziert um das FFH-Gebiet. In allen anderen Bereichen der Region Kottenforst/Ville, insbesondere im Sonnenhof bei Bornheim und in Flerzheim / Buschhoven, räumte der Regionalrat dem Schutz von Natur und Landschaft sowie der Erholungsfunktion Vorrang vor dem Bergbau ein. Auf der Basis der eingegangenen Stellungnahmen erarbeitete die Bezirksregierung Köln den neuen Regionalplan-Entwurf vom 19.09.2007, stellte allerdings – entgegen der Entscheidung des Regionalrates – nicht die Abbaufläche Weilerswist-Nord, sondern den Bereich Sonnenhof als Abgrabungsbereich dar. Dies geschah, obwohl nach § 9 Landesplanungsgesetz der Regionalrat die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Bearbeitung des Regionalplans zu treffen hat und der Regierungspräsident insoweit an die Weisungen des Regionalrates gebunden ist.

Die Stadt Rheinbach schlug in ihrer Stellungnahme zum Regionalplan-Entwurf  eine Aufforstungsfläche an der Engstelle des Kottenforstes als Rekultivierungsmaßnahme für eine Nord-Erweiterung der Kiesgrube Flerzheim vor, obwohl ihr bekannt war, dass diese Fläche als Ausgleichsfläche für die Nord-Erweiterung Witterschlick seit langem feststeht und durch die Quarzwerke Witterschlick bereits aufgeforstet wurde. Die Bezirksregierung Köln lehnte diesen Vorschlag ab.

Der jährliche Bedarf an hochreinem Quarzkies bildet die Bemessungsgrundlage für die Ausweisung von Kiesabgrabungsflächen im Regionalplan. Dieser Regionalplan ist auch für die Bergbehörde verbindlich. Während die Bezirksregierung Köln in ihren Bedarfsprognosen 2005/2006 noch von einem Bedarf an hochreinem weißen Quarzkies aus dem Bereich Kottenforst-Ville von 700.000 bis 1.0 Mio. t pro Jahr an Quarzkies/-sand ausging, reduzierte sie später die Bedarfsprognose auf 280.000 t pro Jahr und  danach noch einmal auf 230 000 t pro Jahr.  In einem Gutachten des Dipl. Geologen Dr. Veerhoff aus 2006 wurde dagegen nachgewiesen, dass allenfalls 171.000 Jahrestonnen benötigt werden. Dies wird inzwischen von Teilen der Kiesindustrie bestätigt. Die Dachverbände der Kiesindustrie möchten dagegen ausschließlich den weltweiten Markt über die zu fördernde Menge und damit über die Größe der Abgrabungsflächen entscheiden lassen. Die Dachverbände akzeptieren weder eine Begrenzung der jährlichen Fördermengen, noch eine geographische Einengung der Absatzgebiete, noch eine Konzentration des hochwertigen Bodenschatzes auf unverzichtbare industrielle Anwendungsbereiche.

Die Landschaftsschutzvereine Kottenforst und Vorgebirge legten in einem gemeinsamen Vorschlag vom 13. Februar 2008 dar, dass der Kiesabbau in Weilerswist-Nord am besten geeignet sei, die Belange der nachfragenden Industrie und des Schutzes von Wohnbevölkerung, Natur und Landschaft für voraussichtlich 50 Jahre zum Ausgleich zu bringen und dass dieser Vorschlag allen rechtlichen Erfordernissen standhalte.

Im Frühjahr 2008 erklärten die Quarzwerke Witterschlick gegenüber der Bezirksregierung Köln und der Bergbehörde in Dortmund, dass sie eine Süd-Erweiterung der Kiesgrube Witterschlick an der Schmalen Allee um 20 ha in Richtung Volmershoven beabsichtigen. Seit Februar 2010 liegen die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie für dieses Projekt vor, das bergrechtliche Genehmigungsverfahren hat zwischenzeitlich begonnen.

Am 13.06.2008 lehnte der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln den Vorschlag des Regierungspräsidenten, den Standort Sonnenhof bei Bornheim als Abgrabungsbereich für hochreinen weißen Quarzkies im Regionalplan auszuweisen, ab. Am 12.12.2008 erteilte der Regionalrat stattdessen dem Regierungspräsidenten in Köln erneut den Auftrag, eine vergleichende Betrachtung aller in Frage kommenden Abbaugebiete vorzunehmen, um eine sachgerechte, fehlerfreie Abwägung vornehmen zu können und den Nachweis zu erbringen, dass die Vorgaben der Versorgungssicherheit erfüllt werden.

Am 2. Juli 2010 legte die Bezirksregierung Köln dem Regionalrat einen Umweltbericht vor, in dem er in völliger Umkehr seiner bisherigen Position Witterschlick-Süd und Flerzheim-Nord als die geeignetsten Abbaugebiete für hochreinen weißen Quarzkies bezeichnete. Den Kiesunternehmen bot er so die Gelegenheit, die dadurch bedingte Verzögerung eines Regionalplans zur Stellung von Abbauanträgen zu nutzen.
Um ein solches Vorgehen zu durchkreuzen, beantragte der Landschaftsschutz- verein Kottenforst e. V. beim Wirtschaftsminister des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner Eigenschaft als Landesplanungsbehörde, gemäß § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz des Bundes und § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW Planfeststellungsverfahren über den Abbau von hochreinem weißen Quarzkies im Gebiet Kottenforst/Ville vorläufig zu untersagen.