Quarzkiesgrube „Flerzheim“: Gerichtstermin am 19. Juli
Pressemitteilung des LSK vom 13.Juli 2016
Quarzkiesgrube „Flerzheim“: Gerichtstermin am 19. Juli
Swisttal-Buschhoven. Vor dem Verwaltungsgericht in Köln findet am kommenden Dienstag, den 19. Juli 2016, die mündliche Gerichtsverhandlung im Verfahren um die sog. „Norderweiterung“ der Kiesgrube Flerzheim statt. Darauf weist der Landschaftsschutzverein Kottenforst e.V. mit Hinweis auf die öffentliche Ankündigung des VG Köln hin.
In dem seit Ende 2013 anhängigen Klageverfahren wenden sich die Kieswerke Rheinbach gegen die Ablehnung der Bezirksregierung Arnsberg, als zuständige Bergbehörde einen Rahmenbetriebsplan für die Erweiterung des Quarzkiestagebaus „Flerzheim“ um weitere 23 ha zuzulassen. Dieser Tagebau würde bis auf etwa 400 m an den Ortsrand von Buschhoven heranrücken und das dortige Naherholungsgebiet zerstören. Die Erweiterungspläne widersprechen sowohl dem Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln als auch dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Swisttal.
Seit dem Jahre 2003 hat der Betreiber der Kiesgrube bereits mehrere Vorstöße zur Erweiterung seines Tagebaufelds in Richtung Buschhoven unternommen. Unterstützt von den beiden Landschaftsschutzvereinen LSK und LSV hat sich gegen diese und andere Kiesabbaupläne in der Region eine starke Allianz aus betroffenen Bürgern, den in ihrer Planungshoheit tangierten Gemeinden und den politischen Fraktionen im Regionalrat formiert.
Die Verhandlung ist öffentlich und findet ab 9:30 Uhr im Sitzungssaal 160 des Verwaltungsgerichts am Appellhofplatz in Köln statt.