Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 2. August 2016: Klage der Kieswerke Rheinbach abgewiesen

Stellungnahme des LSK zum Urteil des VG Köln:
“Wir freuen uns, dass der Regionalplan von 2012, der den Abbau von Quarzkies
in der Region “Kottenforst-Ville” regelt, heute eine wichtige
Bewährungsprobe bestanden hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Köln ist eine Bestätigung für alle Gremien und Institutionen, die mit der
jahrelangen, äußerst akribischen Erarbeitung dieses Planes befasst waren.

Das südlich von Buschhoven gelegene, Naherholungsgebiet wird nach
diesem Richterspruch hoffentlich dauerhaft von weiterem Kiesabbau verschont
bleiben. Darüber hinaus hat die heutige Entscheidung der gesamten vom
Kiesabbau betroffenen Region und ihren Bewohnern Planungssicherheit im
besten Wortsinn gegeben.”
Monika Goldammer, Vorstandsmitglied und Pressesprecherin des LSK

Das Verwaltungsgericht Köln hat heute dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:
Zur Pressemitteilung des VG Köln