Einladung zur Mitgliederversammlung des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e.V.
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 26.04.2017, 20:00 Uhr
Ort: Gaststätte „Zum Römerkanal“ in Buschhoven
Hiermit lade ich alle Mitglieder und Interessenten des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e.V. herzlich fristgemäß zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Sollte die ordentliche Mitgliederversammlung nicht gem. § 6 Abs. 3 unserer Satzung beschlussfähig sein, wird die ordentliche Mitgliederversammlung geschlossen. Für diesen Fall berufen wir vorsorglich bereits heute für 20.15 Uhr des gleichen Tages am gleichen Ort eine zweite Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ein. Wir weisen darauf hin, dass die zweite Mitgliederversammlung gem. § 6 Abs. 6 unserer Satzung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
Tagesordnungspunkte:
- Begrüßung
- Genehmigung der Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes über das zurückliegende Jahr und zu den aktuellen Tagebautätigkeiten im Bereich von Kottenforst und Ville:
- Tagebaufeld Flerzheim
- Quarzkiesgrube Witterschlick
- Tonabbau östlich der Schmalen Allee
- Abgrabungen in der Gemeinde Swisttal bei Straßfeld
- Sachstandsbericht des Vorstandes zur Fortschreibung des Regionalplans im Reg. Bez. Köln
- FNP-Änderungsverfahren Swisttal
- Kassenbericht
- Bericht der Rechnungsprüfer
- Aussprache und Entlastung des Vorstandes für das zurückliegende Jahr
- Satzungsänderungen (§ 6 Abs. 3, § 7 Abs. 1 Satz 1 und § 7 Abs. 3)
- Neuwahl des Vorstands
– Vorsitzender
– Stellvertretender Vorsitzender
– Schriftführer
– Kassierer
– Beirat
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Weitere Planungen
- Sonstiges
- Nächste Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
mit Bezug zu unserer Einladung zur Mitgliederversammlung am 15.04.2015 hat das für unsere Vereinsangelegenheiten zuständige Amtsgericht Bonn dem Vorstand Hinweise zu einer zweckdienlichen Änderung der Satzung mitgeteilt. Deshalb hat der Vorstand beschlossen, in der kommenden Mitgliederversammlung die Satzungsänderungen erneut zu Abstimmung zu stellen.
Die zur Abstimmung zu stellenden Satzungsänderungen sind:
Mit freundlichen Grüßen
Klodt
(Vorsitzender)