Nach Urteil des OVG: Erleichterung beim LSK

Pressemitteilung des LSK zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 20.Februar 2020 

Mit großer Erleichterung hat der Landschaftsschutzverein Kottenforst (LSK) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster aufgenommen, womit der weitere Abbau von Quarzkies bei Swisttal-Buschhoven verhindert wird. Das OVG hat die Berufung der Rheinbacher Kieswerke gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts abgelehnt und damit endlich Rechtssicherheit geschaffen.

Thomas Klodt, Vorsitzender des LSK, begrüßte das Urteil und sagte, nun habe der Landschaftsschutzverein nach 17 Jahren endlich den gewünschten Erfolg erzielt. Über diesen Zeittraum drohte die Ausweitung des Kiesabbaus bis auf 300 Meter an die Ortsgrenze Buschhovens.

Klodt hofft, dass dieses Urteil nun auch langfristig den Abbau ausschließt, da das Gericht auch auf die Bedeutung des Regionalplans hingewiesen hat. Das bedeute für den Verein, „wie bisher die Regionalplanung hinsichtlich des Abbaus nichtenergetischer Rohstoffe zu beobachten und Einfluss zu nehmen.“ Hierbei komme es vor allem auf klare und unmissverständliche Regelungen an, die Rechtssicherheit gewährleisteten.

Der Verein hat sich in dem Verfahren um die Aufstellung des Regionalplans im Rahmen des Landesentwicklungsplans bereits mehrfach zu Wort gemeldet und die Interessen der Region vertreten.

Zur Vorgeschichte:
Für die geplante Erweiterung des Kiesabbaus bis auf 400 Meter an den Ortsrand von Buschhoven hatte die Bezirksregierung 2013 keine Genehmigung erteilt, wogegen die Kieswerke Klage erhoben hatten.

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