LSK Neujahresrundschreiben 2019
Zum Lesen link anklicken 181231 LSK Schreiben an die Mitglieder zum neuen Jahr 2019[9124]
Zum Lesen link anklicken 181231 LSK Schreiben an die Mitglieder zum neuen Jahr 2019[9124]
Link anklicken.. LSK_180715_Stellungnahme zum LEP-Entwurf vom 17.04.2018[8552]
Die gut besuchte Mitgliederversammlung des LSK, an der auch politische Vertreter aus Kommune, Kreis und Regionalregierung sowie der Vorsitzende des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge (LSV) teilnahmen, fand plangemäß entlang der mit der Einladung versandten Tagesordnung statt. Unter Tagesordnungspunkt 3 berichtete der Vorstand über das abgelaufenen Jahr und aktuelle Themen zum Kies- und
Die Gemeinde Swisttal hat den Weg oberhalb derAbbaukante der Kiesgrube Flerzheim südlich Buschhoven gesperrt; s.unten aktuelle Fotos und Pressemitteilung des LSK vom 31.3.2018 „Kiesgrube Flerzheim: „Nordböschung“ nicht standsicher Gemeinde Swisttal sperrt Weg oberhalb der Grube Von den Kieswerken Rheinbach selbst stammt der alarmierende Hinweis, dass Teile der „Nordböschung“ in
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 18.04.2018, 20:00 Uhr Ort: Gaststätte „Zum Römerkanal“ in Buschhoven Liebe Mitglieder, Hiermit laden wir alle Mitglieder und Interessenten des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e.V. herzlich zu einer ordentlichen, und – sollte dies mit Verweis auf § 6 Abs. 3 und Abs. 6 unserer Satzung notwendig
Zu der am 15. März stattfindenden Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Swisttal hat der LSK folgende Stellungnahmen zum Thema Restauskiesung der Kiesgrube Flerzheim eingebracht: 1. LSK_180315_Bemerkungen des LSK zu TOP 5 und 6 PV 2. 170419 LSK_Stellungnahme Flerzheim Restauskiesung
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 18. April 2018, 20:00 Ort: Gaststätte „Zum Römerkanal“ in Buschhoven Die Tagesordnung erfolgt mit der förmlichen Einladung zeitnah zum Termin! Darum geht es! s. Bild unten
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 26.04.2017, 20:00 Uhr Ort: Gaststätte „Zum Römerkanal“ in Buschhoven Hiermit lade ich alle Mitglieder und Interessenten des Landschaftsschutzvereins Kottenforst e.V. herzlich fristgemäß zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung ein. Sollte die ordentliche Mitgliederversammlung nicht gem. § 6 Abs. 3 unserer Satzung beschlussfähig sein, wird die ordentliche